Kellerausbau

Bei heutigen Neubauten ist der Keller in der Regel von vornherein schon als Einlieger- oder Souterrainwohnung ausgeführt, oder wird als komplett ausgebaute Hauswirtschafts- oder Wellnesssphäre genutzt.

Früher dagegen war der meist komplett im Erdreich befindliche untere Teil des Hauses bestenfalls mit ein paar Lichtschächten versehen und diente als Abstell- und Lagerfläche. Selbst ungeheizt dient er in älteren Gebäuden üblicherweise als Standort der Heizung und dazugehöriger Anlagen wie Öltanks.

Für separate Wohnungen in diesem Bereich gelten strenge Vorschriften beispielsweise hinsichtlich der Fußbodentiefe unter der natürlichen Geländeoberfläche, einer ausreichenden Abböschung vor den Fenstern oder eines zweiten Rettungsweges.


Abklären: Genehmigungspflicht oder Ausnahmeregelung

Auch wenn hinsichtlich der Schaffung von einzelnen Räumen für den dauerhaften Aufenthalt im Kellerbereich nicht die gleichen strengen Auflagen gelten, müssen gegebenenfalls die bereits genannten Mindeststandards hinsichtlich der lichten Höhe, der Beheizung, einer ausreichenden Be- und Entlüftung sowie der Versorgung mit Tageslicht erfüllt sein, oder die Ausnahmen genehmigt werden.

Dies gilt je nach Landesbauordnung auch für den nachträglichen Einbau von Sauna- und Poolanlagen bzw. ausschließlichen Hauswirtschafts- oder speziellen Hobbyräumen im Kellerbereich. Sicher kann jeder nachvollziehen, dass die Dunkelkammer eines Fotografen kein Tageslicht benötigt. Über einen fensterlosen Probenraum für die Nachwuchsband des Juniors freuen sich aber möglicherweise nur die Bewohner des Nachbarhauses.


Trockenheit

Grundvoraussetzung für den Ausbau von Kellerräumen ist die Trockenheit der Bausubstanz. Sollten sich bei der Sichtung auch nur die geringsten Anzeichen für eine Feuchtebelastung finden, (z. B. Stockflecken, Putzbelag, modriger Geruch) muss zuerst eine professionelle Prüfung und gegebenenfalls Trockenlegung und Sanierung beauftragt werden.


Zugang und Belichtung

Die knarzende, altersschiefe Holzstiege ist als dauerhafter Zugang in den bewohnten Kellerraum unzulässig. Hier müssen die im Punkt Grundsätze Wohnraumausbau genannten Mindestanforderungen erfüllt werden.

Zur Belichtung ist zu prüfen, unter welchen Umständen vorhandene Lichtschächte durch bauliche Erweiterung bzw. den nachträglichen Einbau von Fenstern genutzt und normgerecht ausgebaut werden können. Eine vorhandene Fensteröffnung in der Breite zu erweitern oder nach oben hin aufzubrechen sind bauliche Maßnahmen, die in die Statik des Gebäudes eingreifen und demzufolge genehmigungspflichtig. Das Einziehen neuer Fensterstürze gehört keinesfalls zu den Arbeiten für Heimwerker.

Ist das Haus freistehend, scheint der Gedanke verlockend, die Fundamente seitwärts teilweise freizulegen und durch Böschungsabschrägung Platz für weitere Fensterfläche und einen separaten Zugang zu schaffen.

Vorsicht: Hier kann im schlimmsten Fall das ganze Bauwerk zum Einsturz gebracht werden. Solche Planungen gehören auf den Schreibtisch eines zugelassenen Architekten oder Statikers, die auch das Genehmigungsverfahren begleiten und die genehmigte Bauausführung in die Hand erfahrener Bauunternehmen.


Dämmung

Für die Dämmung gelten die gleichen Grundsätze wie auch im Dachbereich. Im Keller wird in der Regel mit Vorsatzschalen zu arbeiten sein und mit Deckenabhängungen, um Raum für die nötigen Dämmstoffe zu schaffen.

Selbst nach einer professionellen Trockenlegung des Kellerbereiches lassen sich Belastungen auf Grund der kühlen, im feuchten Erdreich stehenden Außenwände nicht ausschließen. Hier sollte fachlich geprüft und entschieden werden, inwieweit bei der Errichtung von Ständerwänden oder Vorsatzschalungen deshalb generell die Feuchtraum geeigneten sogenannten "grünen Systeme" bei Gipskartonplatten zum Einsatz kommen müssen.


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